Eine Kündigung der bestehenden Krankenversicherung ist üblicherweise mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich. Unter Umständen gibt es hier jedoch vereinzelt ein paar Ausnahmen.
Bei einigen Krankenkassen kann das auch zum Ende eines Versicherungsjahres sein. Deswegen müssen Sie Vertragsunterlagen anschauen oder bei Versicherer nachfragen, welchen Abrechnungszeitraum Ihre Versicherung benutzt.
Zusätzlich ist bei einigen Versicherungen die Mindestversicherungspflicht (2 bis 3 Jahre) zu beachten. In jedem Fall sollten Sie sich vorher genau das Vertragsende in der Versicherungspolice ansehen.
Falls Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, verlängert dieser sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Sollte die Versicherungsgesellschaft ihre Beiträge aufgrund der Beitrags-Anpassungsklausel erhöhen oder aber die Leistungen verringern, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhung kündigen. Diese Kündigung erfolgt zum Wirksamwerden der Erhöhung.
Für den Fall, dass unvorhergesehen eine Krankenversicherungspflicht(gesetzlich) besteht, kann der Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der der Versicherungspflicht rückwirkend gekündigt werden.
Da sich diese aufgeführten Vertragsbedingungen zwischen den Versicherungsgesellschaften unterscheiden können, sollten Sie also unbedingt die AGB`s im Vertrag durchlesen.